Schwarzer BMW an einer Wallbox in einer modernen Einfahrt, umgeben von Glas und Natur.

E-Auto Förderung: Programme, Bedingungen & Antrag – Ihr Leitfaden

Sie möchten elektrisch fahren und fragen sich, welche E-Auto Förderung heute noch greift? Wir bündeln für Sie die wichtigsten Bundes-, Landes- und steuerlichen Vorteile – praxisnah aufbereitet für unsere Region.

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Bundesweite Kaufzuschüsse (aktuell)

  • Umweltbonus (BAFA): Der staatliche Kaufzuschuss wurde zum 17.12.2023 beendet. Neue Anträge sind nicht mehr möglich.
  • Aktueller Status 2025: Es gibt keine bundesweite Kaufprämie für Privatpersonen.

Was bedeutet das für Sie? Der Fokus liegt 2025 auf Landes-/Kommunalprogrammen, steuerlichen Vorteilen, THG-Prämie und ggf. KfW-/Unternehmensförderungen (siehe unten).

Landes- & Kommunalförderung (NRW)

  • NRW-Programm: Private Ladestationen (Wallbox) – z. B. in Miet- und WEG-Objekten.
    Förderhöhe: bis zu 40 %, max. 1.500 € pro Ladepunkt. Voraussetzung: Strom aus EE (z. B. PV) oder Grünstrom-Vertrag; Antrag vor Umsetzung.
  • Kommunale Töpfe: Städte/Gemeinden in NRW veröffentlichen zeitweise Zusatz-Zuschüsse für Wallbox/Ladestation E-Auto. Wir prüfen bei der Beratung, welche lokalen Programme aktuell offen sind. Übersichten führt u. a. die Bezirksregierung Arnsberg.

Tipp: Wer zuhause lädt, spart dauerhaft – Stichwort „e Auto günstig laden“ mit eigenem PV-Strom oder günstigen Stromtarifen. Wir zeigen Ihnen passende Wallbox-Lösungen für Ihr Zuhause und Ihr BMW i Modell.

Schwarzer BMW an Ladestation vor modernem Gebäude bei Sonnenlicht.

Steuerliche Vorteile & Firmenwagen

  • Dienstwagenprivileg (0,25 %-Regel): Für rein elektrische Dienstwagen bis 100.000 € Bruttolistenpreis gilt i. d. R. die 0,25 %-Versteuerung des geldwerten Vorteils. (Für teurere E-Dienstwagen: 0,5 %.)

  • Kfz-Steuer: E-Autos sind bis zu 10 Jahre ab Erstzulassung kfz-steuerbefreit, derzeit befristet bis 31.12.2030. (Es gibt politische Pläne, die Befristung bis 2035 zu verlängern – Stand 08.09.2025, noch nicht überall final.)

Drei Personen, zwei Frauen und ein Mann, betrachten gemeinsam ein Dokument in einem hellen Raum.

THG-Prämie (jährlich)

Als Halter:in eines reinen E-Autos können Sie über die THG-Quote jährlich eine Prämie erzielen (Richtwert ca. 80–100 € in 2025; abhängig vom Anbieter/Markt).

Kurz erklärt – so funktioniert’s:
Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) beim THG-Anbieter hochladen → Bündelung & Verkauf der eingesparten Emissionen an quotenpflichtige Unternehmen → Auszahlung an Sie.

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Antragsschritte – so gehen Sie vor

Landes-/Kommunalprogramme

1.

Programm wählen & Bedingungen prüfen

(Förderquote, förderfähige Hardware, Grünstrom/PV-Nachweis).

2.

Kostenvoranschlag einholen

(Wallbox, Installation).

3.

Antrag stellen – unbedingt vor Bestellung/Einbau

Viele Programme schließen nach Budgetverbrauch.

4.

Bewilligung abwarten

dann umsetzen.

THG-Quote

1.

Anbieter wählen

Fahrzeugschein hochladen.

2.

Bestätigung/Abwicklung

Auszahlung (i. d. R. jährlich neu).

Dienstwagen/Steuern

1.

Mit Arbeitgeber/Steuerberatung

0,25 %-Regel prüfen.

2.

Fahrzeug auswählen

(Preisgrenze beachten) → Überlassung/Leasing gestalten.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne

FAQ – häufige Fragen zur E-Auto Förderung

Zurzeit nein (Umweltbonus beendet). Landes-/Kommunalprogramme können dennoch Wallbox/Installation fördern.